Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers, ihm zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 73.289 S samt Zinsen, Prozesskosten und Exekutionskosten die Exekution durch Pfändung des Anwartschaftsrechts der Verpflichteten auf bücherliche Übertragung des Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde ***** ab, weil es sich bei dem Rechtsanspruch auf Eigentumseinverleibung nicht um ein nach § 331 EO pfändbares und verwertbare... mehr lesen...
Norm: EO §328 Abs2GBG §13
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 13 GBG über die Eintragung von Pfandrechten ist auf den Fall einer gem § 328 Abs 2 EO durchgeführten Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 64/66 Entscheidungstext OGH 29.06.1966 3 Ob 64/66 EvBl 1966/458 S 576 European Case Law... mehr lesen...