Entscheidungsgründe: Die beiden Beklagten waren Gesellschafter einer Gesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen am 25. 4. 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Auf die von beiden Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlagen von je 250.000 S war zunächst jeweils nur die Hälfte (also je 125.000 S) eingezahlt worden. Am 5. 4. 2000 beantragten Gläubiger der Gemeinschuldnerin beim Handelsgericht Wien die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung einer Forderung ... mehr lesen...