Norm: EO §307 Abs2
Rechtssatz: Die in dieser Bestimmung normierte Anwendung der §§ 285-287 EO für die Verteilung der gerichtlich erlegten Beträge galt nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung auch schon vor dieser gesetzlichen Regelung. Entscheidungstexte 3 Ob 95/92 Entscheidungstext OGH 18.11.1992 3 Ob 95/92 European Case Law ... mehr lesen...
Mit Beschluß des BG Waidhofen a. d. Ybbs als Exekutionsgericht vom 3. September 1974, E 1487/74-1, wurde der betreibenden Partei Hans B Ges. m. b. H. gegen Karl P als Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 2063.80 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten als Dienstnehmer (Arbeiter) gegen den Drittschuldner Friedrich W angeblich zustehenden Bezüge sowie deren Überweisung zur Einziehung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung, u... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...