Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Der Kläger begehrte 20.896.57 S restliches Gehalt aus einem mit der beklagten Partei bestandenen und im Jahre 1953 beendeten Arbeitsverhältnis als Industriechemiker. Die beklagte Partei wendete in erster Linie Verjährung ein und machte außerdem Gegenforderungen geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren wegen Verjährung ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der klagenden Partei keine Folge. ... mehr lesen...