Begründung: Mit einem am 14.10.2009 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die betreibende Partei die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294a EO und brachte dazu vor, die im Verfahren 28 E 923/09w des Bezirksgerichtes Feldkirch bekannt gewordenen Drittschuldner S***** und Fa. D***** hätten der betreibenden Partei mitgeteilt, dass der Verpflichtete aus dem Bezugsverhältnis per 31.10.2008 bzw 1.1.2009 ausgeschieden sei. Man könne deshalb davon ausgehen, dass der Verpfli... mehr lesen...
Norm: EO §294a Abs2
Rechtssatz: Die Sperrfrist des § 294 a Abs 2 EO gilt nur für die Wiederholung eines Exekutionsantrages, nicht jedoch für die Stellung des Antrages auf neuerlichen Vollzug einer anhängigen Exekution nach § 294 a EO durch Wiederholung der Drittschuldnerfrage. Entscheidungstexte 3 Ob 131/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 131/88 RZ 1989/15,64 = SZ 61/2... mehr lesen...