Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §260
Rechtssatz: Die Funktion des Verwahrschaftsgerichtes endet erst mit der tatsächlichen Ausfolgung des Verwahrnisses. Entscheidungstexte 3 Ob 177/74 Entscheidungstext OGH 19.11.1974 3 Ob 177/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0003692 Dokumentnummer JJR_197411... mehr lesen...
Norm: EO §260
Rechtssatz: Zum Antrag des Verpflichteten auf Bestellung eines neuen Verwahrers. Entscheidungstexte 1 Ob 7/53 Entscheidungstext OGH 14.01.1953 1 Ob 7/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003722 Dokumentnummer JJR_19530114_OGH0002_0010OB00007_5300000_001 mehr lesen...