Norm: EO §236 Abs3
Rechtssatz: Nur ein Rechtsstreit, der auf Grund einer wegen eines Widerspruches erhobenen Klage anhängig ist, führt zur gerichtlichen Verwahrung des zugewiesenen Betrages. Entscheidungstexte 3 Ob 128/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 128/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS001... mehr lesen...
Begründung: Mehrere betreibende Parteien, darunter die R*** G***-St.P*** reg. Genossenschaft mbH, die im folgenden als "betreibende Partei" bezeichnet wird, führen Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der Forderung von S 290.678,47 sA bewilligt und zugleich die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im laufenden Rang angeordnet und vollzogen. Sie trat durch d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beraumte die Tagsatzung zur Verteilung des Überbots von S 1,300.000,-- für die mit Wohnungseigentum an der Wohnung 48 verbundenen 78/5886-Anteile der Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1530 KG Hötting an und forderte die Personen, die eine Berichtigung ihrer Ansprüche aus dem Überbot begehren, zur Anmeldung auf, widrigens ihre Ansprüche bei der Verteilung nur insoweit berücksichtigt würden, als sie aus dem Grundbuche und den Exekutionsakten als recht... mehr lesen...