Begründung: Zwei Liegenschaften des Verpflichteten, deren Schätzwert vom Erstgericht mit zusammen S 3,101.350,-- bestimmt wurde, wurden gemeinsam um das Meistbot von S 2,250.000,-- zugeschlagen. Die Erteilung des Zuschlags wurde am 8. April 1988 durch Anschlag an der Gerichtstafel verlautbart. Am 22. April 1988 erlegte Franz M*** (im folgenden "Überbieter" genannt) bei der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Graz ein Sparbuch über den Betrag von S 3,000.000,-- samt einer B... mehr lesen...
Norm: EO §196 Abs2
Rechtssatz: Auch ein Auswechseln der Person des Überbieters ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 111/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 111/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002935 Dokumentnummer JJR_19881019_OGH0002_0030OB00111_8800000_002 mehr lesen...