Begründung: Mit Beschluss vom 26. März 2007 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 500.000 EUR sA ua die Zwangsversteigerung einer den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft. In der Versteigerungstagsatzung vom 21. April 2010 - von deren Termin beide Verpflichteten ebenso wie die Masseverwalterin als gesetzliche Vertreterin der Erstverpflichtenten ordnungsgemäß verständigt wurden, jed... mehr lesen...