Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.1. Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Maßnahmen wie ein vorheriges verwaltungsbehördliches Genehmigungsverfahren (im vorliegenden Fall nach den §§ 4 Abs 1 lit h, 23 Abs 1 und 29 TirGVG 1996) einen Verstoß gegen das Verbot der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt, entspricht der gesicherten (vom Rekursgericht zitierten) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 1. 12 2005, Rs C-213/04, Burtscher, S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.1. Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Maßnahmen wie ein vorheriges verwaltungsbehördliches Genehmigungsverfahren (im vorliegenden Fall nach den §§ 4 Abs 1 lit h, 23 Abs 1 und 29 TirGVG 1996) einen Verstoß gegen das Verbot der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt, entspricht der gesicherten (vom Rekursgericht zitierten) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 1. 12 2005, Rs C-213/04, Burtscher, S... mehr lesen...