Das Erstgericht hatte die Versteigerungsbedingungen entsprechend dem Entwurf der betreibenden Gläubigerin festgestellt. Danach war im Zusammenhang mit der Berichtigung des Meistbotes in Punkt 5 lit a vorgesehen: Der Ersteher, sollte er vom Erlag eines Vadiums befreit sein oder ihm der Erlag eines solchen ganz oder teilweise erlassen werden, hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechtskraft des Zuschlages als erste Meistbotsrate einen Barbetrag in der Höhe des Vadiums bei Gericht zu er... mehr lesen...
Norm: EO §152 Abs2 und 5
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 152 Abs 2 EO ist die Bestimmung, das Vadium könne auch in eine andere als in die letzte Meistbotsrate eingerechnet werden, unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 97/71 Entscheidungstext OGH 15.09.1971 3 Ob 97/71 SZ 44/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...