Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen Amtshandlungen, die am 27. April und am 2. Mai 1984 von Organen des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien (FA 6/7/15) durchgeführt wurden. Die Bf. behauptet, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit sowie auf Unversehrtheit des Hausrechtes und des Eigentumsrechtes verletzt worden zu sein, und beantragt, diese Rechtsverletz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8AbgEO §6 Abs1AbgEO §13 Abs1BAO §232HausRSchG §3PersFrSchG
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG: Vollstreckungshandlungen durch Organe des Finanzamtes in einem dem Gatten der Bf. überlassenen Raum; keine Beschwerdelegitimation der Gatti... mehr lesen...