Norm: EO §128 Abs3EO §213 Abs1 letzter Satz IEO §213 Abs1 letzter Satz IIB
Rechtssatz: Diese Bestimmungen bezwecken, dem Verpflichteten wegen allfälliger Einwendungen gegen einen durch Exekutionstitel gedeckten Anspruch iSd § 35 EO kein die Erlösverteilung hemmendes Widerspruchsrecht einzuräumen. Entscheidungstexte 3 Ob 145/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 3 Ob 145/75 ... mehr lesen...