Norm: EO §97EO §109 Abs3MG §42
Rechtssatz: Die Mietzinse eines Hauses, über die der Hauseigentümer nach § 42 MG zu Instandhaltungszwecken rechtsgültig verfügt hat, sind iS der EO nicht als Nutzung und Einkünfte (§§97, 109 Abs 3 EO) der betreffenden Liegenschaft anzusehen. Der Zwangsverwalter ist zu ihrer Einziehung nicht befugt. Entscheidungstexte 3 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 9. Dezember 1954, E 46/54-6, und vom 17. Februar 1955, E 46/54-13, wurde die zwangsweise Pfandrechtsbegründung an dem der Verpflichteten Maria R. zustehenden Fruchtgenußrecht hinsichtlich der Liegenschaft EZ. 23 KG. Sch. (A.-Mühle) und die Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt und der Kläger zum Zwangsverwalter bestellt. Infolge Todes der Verpflichteten wurde die Zwangsverwaltung mit Beschluß vom 12. Septem... mehr lesen...