Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 1 AAV weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt bei dem ein Verschulden des Täters (in Form der Fahrlässigkeit) bis zur Glaubhaftmachung des Gegenteils präsumiert wird (§ 5 Abs 1 zweiter Sat... mehr lesen...