Entscheidungen zu § 63 Abs. 1 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/20 93/02/0246

Der Landeshauptmann von Wien richtete im Instanzenzug an den Beschwerdeführer mit Datum 3. August 1993 einen Bescheid, dessen Schuldspruch samt Strafausspruch wie folgt lautet:     "Sie haben es als Komplementär und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin H.... KG zu verantworten, daß am 30. August 1990 in den folgenden Betrieben dieser Personengesellschaft Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung nicht eingehalten wurden, als A) Im Betri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0246

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §63 Abs1;AAV §81 Abs5;AAV §85 Abs3;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 20.12.1993 93/02/0245
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

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