Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 10. November 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es, wie am 23. Juni 1987 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt auf einer näher bezeichneten Baustelle festgestellt worden sei, "als Verantwortlicher der Firma K" mit dem Standort G. unterlassen, dafür zu sorgen, daß 1.) beim Haus C das Schutzgerüst mit einer so hohen Blende ausgestattet ist, daß ein weiteres... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs1;AAV §70 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litf;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §70 Abs3;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des der Beh bei der Strafbemessung eingeräumten Ermessensspielraumes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190070.X01 Im RIS se... mehr lesen...