Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1998 für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Salzburg für diese zu verantworten, dass der Arbeitnehmer F. G. am 30. September 1996 um 11.25 Uhr in einem näher genannten Cafe in der Küche, welche im Kellergeschoss eingerichtet ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §4 Abs1;AAV §8 Abs1;
Rechtssatz: Weder § 4 Abs. 1 erster Satz AAV noch § 8 Abs. 1 erster Satz (beide Tatbestände) AAV erfordern eine allfällige Gesundheitsgefährdung eines Arbeitnehmers in den jeweiligen Arbeitsräumen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998020279.X06 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...