Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 5. März 1997 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG einer als Arbeitgeberin fungierenden und näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, dass in einer näher genannten Betriebsanlage im 10. Bezirk, wie anlässlich einer Überprüfung durch ein Organ des Arbeitsi... mehr lesen...