Begründung: Das Erstgericht wies das im
Spruch: ersichtliche Begehren der Antragstellerin mit der
Begründung: ab, dass aufgrund Punkt 3. des Übergabsvertrages sowohl ein Fruchtgenussrecht als auch ein „ruhendes" Wohnungsgebrauchsrecht zugunsten von Imelda K***** eingeräumt werde, weil sich letztere im Falle des Vorablebens des Übergebers dazu verpflichte, dass übergebene Haus nur für ihr eigenes Wohnbedürfnis zu verwenden und dieses nicht zu vermieten bzw zu verpachten. Die Verbücheru... mehr lesen...
Norm: ABGB §353ABGB §357ABGB §358ABGB §897GBG §5GBG §9GUG §12GUG §12 Abs3
Rechtssatz: Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übertragen und mit dieser zeitlichen Beschränkung durch einen Hinweis gemäß § 5 Satz 2 GBG in Verbindung mit... mehr lesen...