Norm: JWG 1989 §42 Abs3JWG 1989 §46
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs 3 JWG 1989 sind die Ausführungsgesetze der Länder innerhalb eines Jahres vom Tag des Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes (= 01.07.1989) an berechnet zu erlassen. Das bedeutet, daß die auf Grund des JWG 1954 erlassenen Landesausführungsgesetze unter dem Gesichtspunkt, daß sie dem JWG 1989 nicht mehr entsprechen sollten, erst mit Ablauf dieser Frist verfassungswidrig werden. Solange d... mehr lesen...