Norm: WrJWG §38WrJWG §39 Abs1WrJWG §40
Rechtssatz: Ist die bis zur Anzeige an den Dritten aufgeschobene Legalzession noch nicht rechtswirksam geworden, so besteht kein Grund, dem Jugendwohlfahrtsträger, der zunächst für die Kosten der vollen Erziehung aufkommt (§ 38 WrJWG), grundsätzlich das Recht abzusprechen, von der ihm in § 39 Abs 1 WrJWG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und von einem unterhaltspflichtigen Elternteil den Ersatz (... mehr lesen...
Norm: JWG §40WrJWG §38
Rechtssatz: Zur Anwendung der Übergangsbestimmungen im neuen JWG auf ein laufendes Verfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 667/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 1 Ob 667/55 Veröff: EvBl 1956/136 S 245 = RZ 1956,48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0063242 Dokument... mehr lesen...