Norm: TirJWG §23UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die primäre Kostentragungspflicht eines Landes (hier: § 23 TirJWG) kann auch nicht durch Unterlassung der entsprechenden Antragstellung durch die Pflegeeltern auf den Bund überwälzt werden, würde das doch sowohl dem Wortlaut wie auch dem Zweck von § 2 Abs 2 Z 2 UVG zuwiderlaufen. Entscheidungstexte 1 Ob 613/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1... mehr lesen...