Die am 4. April 1954 geborene Beschwerdeführerin stellte am 23. April 1992 beim Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) den Antrag auf Zuerkennung von Karenzurlaubsgeld. Darin führte sie an, daß mit ihr im gemeinsamen Haushalt ihr Lebensgefährte H und ihr am 7. Februar 1992 geborenes Pflegekind N lebe. Mit einem zugleich mit dem Antrag (in Fotokopie) vorgelegten, an die Beschwerdeführerin und ihren Lebensgefährten gerichteten Schreiben vom 13. April 1992 bestätigte die Magistratsabteil... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien61/04 Jugendfürsorge62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs1 Z3;JWG 1989;JWG Wr 1990 §20;JWG Wr 1990 §30 Abs3;
Rechtssatz: Die Gleichstellung der beiden Fallgruppen, nämlich der bereits erfolgten Annahme an Kindes Statt mit der Übernahme eines Kindes in unentgeltliche Pflege in Adoptionsabsicht, muß - in Verbindung mit de... mehr lesen...