Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1989 bis 14. 2. 2009 bei der Gemeinschuldnerin bzw deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsangestellte Anwendung. Nach Art XIV leg cit wird dem Angestellten für langjährige Dienste nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens ein Brutto-Monatsgehalt als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Dieser Anspruch des Klägers wurde am 31. 1. 2... mehr lesen...