Am 1. Juni 1999 brachte der Beschwerdeführer namens seiner jeweiligen Mandanten beim Bezirksgericht Wiener Neustadt zu 2 C 854/99 p (darauf bezieht sich der erstangefochtene Bescheid) und 18 C 758/99 p (darauf bezieht sich der zweitangefochtene Bescheid) zwei Klagen elektronisch ein. In den Ausdrucken dieser Klagen, datierend mit 2. Juni 1999, die jeweils in Urschrift auch den erlassenen Zahlungsbefehl enthalten, findet sich folgende Eintragung: "Entr. Gerichtsgebühren S 0,-- Ein... mehr lesen...