Begründung: Der Kläger erlitt am 30. 8. 1991 beim Künettenaushub einen Arbeitsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war er von seinem Arbeitgeber dem Zweitbeklagten, dessen Unternehmen die Erdarbeiten ausführte, als Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Seine Anweisungen erhielt er einerseits von seinem Arbeitgeber, aber vor allem vom Zweitbeklagten, der seine Arbeitsaufgaben konkretisierte. Der Kläger hatte das Erdreich, das mit dem Bagger nicht aus d... mehr lesen...
Norm: AÖSp §63 litaDHG §3 Abs2DHG §3 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen, in denen dem wegen deliktischer Schadenszufügung in Anspruch genommenen Dienstnehmer des Spediteurs ein Rückgriffsanspruch gemäß § 3 Abs 2 und 3 DHG zusteht, wirken die in den mit Spediteur vereinbarten AÖSp enthaltenen Haftungsbeschränkungen und - Ausschlüsse auch zugunsten des Dienstnehmers. Entscheidungstexte 2 Ob 28/... mehr lesen...