Begründung: Am 14. 10. 2005 ereignete sich in der Stadt Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Zum Unfall kam es, weil der Kläger in einem (großen ) Kreisverkehr bei der Autobahn-Auffahrt Salzburg-Mitte vom inneren (linken) auf den äußeren (rechten) Fahrstreifen wechselte, ohne sich vorher v... mehr lesen...