Entscheidungsgründe: I. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger entschied am 3. März 2005, die von der beschwerdeführenden Gesellschaft vertriebenen Arzneispezialitäten "Supressin 2 mg Tabl." und "Supressin 4 mg Tabl." mit Wirkung vom 1. April 2005 aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex zu streichen. Diese - der beschwerdeführenden Partei am 4. März 2005 zugestellten - Entscheidungen wurden jeweils damit begründet, dass nunmehr gleichwertige Produ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalASVG §31 Abs3 Z12, §351g, §351iAVG §17, §64ErstattungskodexVerfahrensordnung zur Herausgabe des Heilmittelverzeichnisses nach §351g ASVG - VO-HMV §4, §12VfGG §85
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Streichung einer Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des
Erstattungskodex; keine Bedenke... mehr lesen...