Begründung: Der klagende Verband hat sich die Förderung des seriösen Geschäftsverkehrs im Teppichhandel zum Ziel gesetzt; er kämpft gegen geschäftsschädigende Praktiken im Teppichhandel, um Wettberwerbshandlungen, die gegen bestehende gesetzliche Normen verstoßen, zu eliminieren und damit einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb des Handels mit handgeknüpften Teppichen zu leisten. Seine Mitglieder sind ausschließlich Gewerbetreibende (Unternehmer), die mit handgeknüpften Teppichen... mehr lesen...