Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim Bundesverwaltungsgericht außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, verbunden mit einem Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammen... mehr lesen...