Entscheidungen zu § 332 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/13 W187 2163307-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.05.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/13 W187 2163307-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.05.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/13 W187 2163307-3

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.05.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/22 W138 2203766-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt, am 08.08.2018 beantragte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch LEITNER TRISCHLER Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikel auf Papier und Zellstoff, wie Toilettenpapier, Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher, Flüssigse... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.10.2018

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