I. 1. Die Beschwerdeführerin (A) führte als Auftraggeberin beginnend im Dezember 2012 ein nicht offenes Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung über den Auftragsgegenstand "A - Unterstützung des Sicherheitsdienstes" durch. Der Zuschlag sollte nach dem Billigstbieterprinzip erfolgen. Als Angebotsschlusstermin wurde der 15. Jänner 2013 festgelegt. In der Teilnahmeantragsunterlage wurde unter Punkt 4.4. zu den Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit u.a. Folgendes ... mehr lesen...