Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. Oktober 2019, beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch MMag. Dr. Claus CASATI, Rechtsanwalt, Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung / Entscheidung über den beabsichtigen Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben und den Ers... mehr lesen...