I. 1 1. Die Revisionswerberin begehrte Parteistellung in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, in dem die Ausschreibung eines offenen Vergabeverfahrens im Oberschwellenbereich betreffend Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Impfstoffen angefochten wurde. 2 Die Revisionswerberin, die ein Angebot gelegt, jedoch selbst keinen Nachprüfungsantrag gegen die Ausschreibung eingebracht hatte, erhob Einwendungen und beantragte mit Schriftsatz vom 20. Sept... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §101 Abs2BVergG 2006 §23 Abs1
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien zum BVergG 2006 (Hinweis RV 1171 BlgNR. 22.GP 77 f) ergibt sich, dass § 101 Abs. 2 BVergG 2006 wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen den Bietern verhindern soll. Die Geheimhaltung der Namen der Bieter dient einem der wesentlichen Ziele des Vergaberechts, nämlich für den Bereich von A... mehr lesen...