Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.07.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am 25.07.2018 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl des Vergabeverfahrens der Direktvergabe. In eventu wurden weitere Nichtigerklärungs- bzw. Feststellungsanträge gestellt. Zur
Begründung: brachte die Antragstellerin im Wesentlichen folgendes vor: Im Zusammenhang mit... mehr lesen...