Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsätzen vom 27.11.2018, protokolliert unter W139 2210259-2 und W139 2210261-2, und vom 04.12.2018, protokolliert unter W139 2210681-2, stellte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, die im
Spruch: ersichtlichen Nachprüfungs- und (eventualiter) Feststellungsanträge sowie Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsätzen vom 27.11.2018, protokolliert unter W139 2210259-2 und W139 2210261-2, und vom 04.12.2018, protokolliert unter W139 2210681-2, stellte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, die im
Spruch: ersichtlichen Nachprüfungs- und (eventualiter) Feststellungsanträge sowie Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsätzen vom 27.11.2018, protokolliert unter W139 2210259-2 und W139 2210261-2, und vom 04.12.2018, protokolliert unter W139 2210681-2, stellte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, die im
Spruch: ersichtlichen Nachprüfungs- und (eventualiter) Feststellungsanträge sowie Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschla... mehr lesen...