Entscheidungsgründe: Die 1974 geborene blinde Klägerin und die 1959 geborene Beklagte sind beide im gleichen Amt beschäftigt. In früheren Jahren unterstützte die Beklagte die blinde Klägerin in verschiedenen Lebensbereichen und half ihr etwa bei der Wohnungssuche, aber auch in verschiedenen anderen Angelegenheiten. In weiterer Folge reduzierte sich jedoch der private Kontakt und brach letztlich aus verschiedenen Gründen ab. Im Amt hatten sie jedoch, auch wenn sie in unterschiedliche... mehr lesen...