Entscheidungen zu § artikel2 Abs. 3 BEinstG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/9/15 10ObS299/98p

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Abs 1 leg cit zulässig ist. Es bedarf daher keiner gesonderten Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO). Die "außerordentliche" Revision des Klägers wird sohin als zulässige ordentliche Revision behandelt; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1998

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