Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine selbständig erwerbstätige Rechtsanwältin, unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern ist seit 1. 3. 2006 aufgrund eines „opting-out“ bei der U***** AG krankenversichert. Dabei handelt es sich um eine Gruppenkrankenversicherung für Rechtsanwälte, die ihre Grundlage in der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich hat. § 1 dieser Satzung lautet wie folgt: „Verpflichtende Krankenversicherung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Ärztin, gebar am 8. 9. 2005 ihren Sohn Paul Oskar. Sie erhielt aus dem Fonds der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich für den Zeitraum vom 28. 7. 2005 bis einschließlich 17. 11. 2005 gemäß § 26 Abs 8 der Satzung der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich ein „Krankengeld" in Höhe von insgesamt EUR 17.458,50. Der Tagsatz für diese Leistung betrug vom 1. bis zum 30. Bezugstag EUR 113,-- und ab dem 31. Bezugstag EUR 169... mehr lesen...
Norm: KBGG idF BGBl I 2002/20 §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Bezug einer Krankengeldhilfe nach § 26 der Satzung der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich führt zu einem Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld. Entscheidungstexte 10 ObS 34/07h Entscheidungstext OGH 17.04.2007 10 ObS 34/07h 10 ObS 72/11b Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KBGG idF BGBl I 2002/20 §6 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Diese Ausnahme vom Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld bezieht sich nur auf Wochengeldansprüche vor der Geburt eines (weiteren) Kindes. Entscheidungstexte 10 ObS 9/07g Entscheidungstext OGH 30.01.2007 10 ObS 9/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...