Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.07.2019, XXXX, verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, den Rückstand per 15.07.2019 auf dem Beitragskonto XXXX in Höhe von EUR 29,68 zzgl gesetzlicher Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % zu bezahlen. 2. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 18.07.2019 zugestellten Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde, eingelangt am 09.08.2019, mit der im Wesentlichen mit Verweis auf das ZaDiG die Rechtswidrig... mehr lesen...