Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist mit zutreffender
Begründung: vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin ausgegangen, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht ist mit zutreffender
Begründung: vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses der Klägerin ausgegangen, sodass auf dessen Begrün... mehr lesen...
Norm: AuslBG §7 Abs5MuttSchG §11
Rechtssatz: Bei Arbeitnehmerinnen verlängert sich die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligung für die Dauer des besonderen Kündigungsschutzes nach § 10 MuttSchG; die Verlängerung tritt kraft Gesetzes ein. Entscheidungstexte 9 ObA 274/99f Entscheidungstext OGH 15.03.2000 9 ObA 274/99f European Case ... mehr lesen...