1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 2018 wurde - im Beschwerdeverfahren - der am 9. August 2017 gestellte Antrag des Revisionswerbers auf Zulassung als Fachkraft gemäß § 12a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Begründend ging das Verwaltungsgericht - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeut... mehr lesen...