1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen der bewilligungslosen Beschäftigung einer kroatischen Staatsangehörigen vom 2. Jänner bis 2. April 2019 einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen der bewilligungslosen Beschäftigung einer kroatischen Staatsangehörigen vom 2. Jänner bis 2. April 2019 einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a... mehr lesen...