Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.03.2016 hat das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, den von der Beschwerdeführerin, in Folge als BF bezeichnet, am 7.08.2017 gestellten Antrages auf Ausstellung einer Anzeigebestätigung, dass die Beschäftigung des Herrn für B XXXX M XXXX , StA. S XXXX , infolge als Mitbeteiligter bezeichnet, als Volontär keiner Beschäftigungsbewilligung bedürfe, gemäß § 3 Abs. 5 AuslBG abgewiesen.... mehr lesen...