Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, das nach dem Probemonat auf unbestimmte Zeit fortgesetzte Arbeitsverhältnis der Klägerin, habe nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft ohne Zustimmung des Gerichtes nicht rechtswirksam zum 15.9.1994 gekündigt werden können, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, das nach dem Probemonat auf unbestimmte Zeit fortgesetzte Arbeitsverhältnis der... mehr lesen...
Norm: AuslBG §1 Abs2 litlAuslBG §3 Abs7
Rechtssatz: Der Wegfall der persönlichen Voraussetzungen für die Ausnahme von der Anwendung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - hier Unterhaltsgewährung durch die Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist - nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit steht einer Weiterbeschäftigung nicht entgegen. Entscheidungstexte 8 ObA 404/97p Entscheidungstext ... mehr lesen...