Entscheidungen zu § 26 Abs. 4a AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2019/3/20 Ra 2019/09/0032

1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 29. Mai 2018 wurde der Revisionswerber einer Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 4 und 4a iVm § 28 Abs. 1 Z 2 lit. f Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) schuldig erkannt und über ihn deswegen gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 lit. f AuslBG eine Geldstrafe von 6.000,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 252 Stunden) verhängt, weil er am 31. Jänner 2018 in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb "die Durchführung der Amtshand... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.03.2019

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