Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2004/09/0067

Mit der an die zuständige Niederlassungsbehörde gerichteten und gemäß § 12 Abs. 3 AuslBG der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zur Prüfung übermittelten Eingabe vom 8. Oktober 2003 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 5 AuslBG die Zulassung als Schlüsselkraft bei der Firma H, Verlegung von Estrich-, Hartbeton- und Industrieböden in Salzburg, für die Tätigkeit als "Estrichleger" zu einer Bruttoentlohnung von 2.100,-- EUR /Monat bei 40 Wochenstunden. Als spezi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0067

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs4 idF 2002/I/126;AuslBG §12 Abs7 idF 2002/I/126;AuslBG §23 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/09/0066 E 19. Oktober 2005
Rechtssatz: Die fachkundige Tätigkeit der Landesdirektorien (wie auch der bei den Behörden erster Rechtsstufe eingerichteten Regionalbeiräte) ist rein beratender Natur. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

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