Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein ukrainischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX 2019 bei einer Kontrolle nach § 120 Abs. 1a Fremdenpolizeigesetz (FPG) iVm. §§ 31 Abs. 1a, 31 Abs. 1 FPG durch die Fremdenpolizei/Finanzpolizei festgenommen. 2. Am 18.10.2019 erfolgte eine Beschuldigteneinvernahme des Beschwerdeführers. Dabei gab der Beschwerdeführer zusammengefasst an, dass er am XXXX in den Schengenraum und am 16. oder 17.09.2019 nach Österreich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht ert... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 A... mehr lesen...