Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX, kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße 110, 1200 Wien (in Folge: AMS) einen Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: - ein Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes vom 10.11.2014, - eine Anmeldebescheinigung für EWR-B... mehr lesen...